Fußballprofi kann Pay-TV nicht absetzen 

Profifußballer können Kosten für ein Bezahl-TV-Abo, Sportbekleidung und einem Personal-Trainer nicht von der Steuer absetzen. Zu diesem Urteil gelangte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (1 K 1490/12).

In dem konkreten Fall klagte ein ehemaliger Profifußballer. Diese erzielte in den Jahren 2008 und 2009 Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Dementsprechend machte der Kläger auch eine Einkommenssteuererklärung. In dieser machte er sein Pay-TV-Abo, seine Arbeitskleidung und einen privaten Personal-Trainer als Werbungskosten steuerlich geltend. Das Finanzamt lehnte die Übernahme der Kosten ab. Daraufhin klagte der ehemalige Fußballprofi.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz urteilte für das Finanzamt. Zwar sehe das Gericht einen objektiven Zusammenhang, jedoch seien die entstandenen Kosten auch privater Natur. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Kleidung, das TV-Abo und der Personal Trainer ausschließlich berufliche Zwecke erfüllten. "Zwar möge die Behauptung, jede Form der sportlichen Betätigung diene der für den Beruf notwendigen Fitness, zutreffen. Der Kläger verkenne jedoch, dass mit der sportlichen Betätigung zugleich seine allgemeine Leistungsfähigkeit und Gesundheit gefördert werde." Eine Aufteilung der Kosten in private und berufliche Nutzung sei nicht möglich. Nach Ansicht des Gerichtes fehlen hier die "objektivierbaren Kriterien".