Geburtstagsfeier steuerlich absetzbar? 

Die Kosten für die Geburtstagsfeier sind nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar. Dies entschied das Finanzgericht Münster und hat damit verboten, die Geburtstagsfeier mit den Werbungskosten abzusetzen (AZ: 10 K 1643/10 E).

Ein Firmengeschäftsführer wollte die Kosten für seinen 60. Geburtstag absetzen. Diesen hatte er mit Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Verwandten auf einer Burg gefeiert. Das Finanzamt wollte die Kosten nicht anerkennen, da auch private Gründe bei der Feier eine Rolle spielten. 

Geburtstagsfeier ist privater Anlass 

Der Geschäftsführer wies darauf hin, dass die privaten Gäste in der Unterzahl waren. Daher sei die Feier auch hauptsächlich von beruflicher Natur gewesen. Das Finanzgericht widersprach diesem Argument. Nur in Ausnahmefällen können die Kosten als berufsbedingte Aufwendungen anerkannt werden. Der Rahmen der Feier war für die Münsteraner Richter jedoch eher einer privaten Sphäre zuzurechnen. (www.optimal-absichern.de).