Gerichtskosten sind absetzbar 

Verbraucher können Kosten für einen verwaltungs­gerichtlichen Streit absetzen. Dies geht aus einem nun veröffentlichten Urteil des Finanzgerichtes Münster hervor (11 K 2519/12 E).

In dem konkreten Fall verloren die Kläger in zweiter Instanz einen Rechtsstreit gegen ihre Nachbarn. Grund der Klage war eine Baugenehmigung. Nach Ansicht der Kläger war diese rechtswidrig. Den Klägern entstanden Kosten in Höhe von 17.500 Euro.

Die Verfahrenskosten machten die Kläger als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend. Die Behörde lehnte dies ab, wogegen die Kläger vor Gericht zogen. Das Finanzgericht Münster entschied nun für die Kläger.

Die Kosten aus der vorangegangen Klage seien eine außergewöhnliche Belastung. Zwar haben die Kläger in zweiter und dritter Instanz das Verfahren verloren, jedoch in erster Instanz gewonnen. Nach Ansicht der Richter haben damit die Kläger die gerichtliche Hilfe nur in Anspruch genommen, da durch die erste Entscheidung Aussicht auf Erfolg bestand.