Gutachterkosten: Keine steuerliche Begünstigung 

Gutachterkosten gehören nicht zu den haushalts­nahen Dienstleistungen. An ein entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums erinnert die Krankenkasse BKK vor Ort.

Reparatur- und Wartungsarbeiten von Schonsteinfegern gehören zu den haushalts­nahen Dienstleistungen. Deshalb sind sie steuerlich begünstigt. Arbeitet der Schornsteinfeger jedoch als Gutachter, gilt diese Begünstigung nicht. Dies gilt auch für andere Gutachterkosten.

Bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2013 müssen Verbraucher Schornstein-Kehrarbeiten, Reparatur- und Wartungsarbeiten nicht von Mess- oder Überprüfungsarbeiten trennen. Sie können als begünstigte Handwerkerleistung berücksichtigt werden. Ab 2014 ist eine Steuerermäßigung nur möglich, wenn der Anteil der begünstigten Handwerkerleistungen in der Rechnung erkennbar ist.