Hartz IV: Privatschule nicht inklusive 

Das Jobcenter muss die Kosten für den Besuch einer Privatschule nicht übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Berlin (S 172 AS 3565/11).

Familien mit geringem Einkommen erhalten über das Bildungspaket finanzielle Unterstützung für die Ausbildung der Kinder. Das Schulgeld für eine Privatschule zählt allerdings nicht dazu.

Laut Sozialgericht sei der Bedarf an Schulbildung durch die öffentlichen Schulen ausreichend gedeckt. Eine zusätzliche Förderung käme nur ergänzend in Betracht. Dazu gehören zum Beispiel Fahrkosten, Verpflegung oder Nachhilfeunterricht.