Hochwasser 2013 bei den Steuern 

Das Hochwasser von 2013 spielt auch 2014 noch eine Rolle. Zum Beispiel bei der Steuererklärung. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hin.

Wer eine Immobile besitzt und diese zur Einkunftserzielung nutzt, kann die Beseitigung von Hochwasserschäden bei der Einkommen­steuer geltend machen. Sie fallen unter die laufenden Erhaltungs­auf­wendungen. Die Verbraucher sollten einen Hinweis, wie zum Beispiel "Hochwasser Juni 2013", geben.

Normalerweise fallen die Aufwendungen unter Herstellungskosten. Sie müssten über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder trafen jedoch 2013 eine Billigkeitsregelung. Die Europäische Union genehmigte sie nun.