Kein Betreuungsgeld für Hartz-IV-Empfänger 

Hartz-IV-Empfänger sollen nicht von dem geplanten Betreuungsgeld profitieren. Der Zuschuss für Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen, werde mit den Hartz-IV-Bezügen verrechnet. Dies berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf Regierungskreise.

Die Koalition habe sich darauf geeinigt, das Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro auch an Hartz-IV-Empfänger auszuzahlen. Das Geld käme aus dem Etat von Familienministerin Kristina Schröder (CDU). 

Mit Anrechnung des Betreuungsgeldes würden jedoch die Hartz-IV-Bezüge gekürzt werden. Die Minderausgaben für den reduzierten Bedarfssatz sollen laut "Rheinische Post" dann dem Haushalt von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zugute kommen. Das Geld wäre damit faktisch umgeschichtet.