Kein Kindergeld zwischen Schule und Wehrdienst 

Eltern bekommen kein Kindergeld, wenn die Übergangszeit zwischen Schule und Wehrdienst über vier Monate dauert. Das entschied der Bundesfinanzhof in zwei Fällen (III R 5/07 und III R 41/07).

Das gilt unabhängig davon, ob die lange Wartezeit vorhersehbar war oder nicht. In dem Fall hatten die Eltern gegen die 4-Monats-Frist geklagt und wollten trotzdem Kindergeld haben. Das aber sei nicht möglich, beschieden die Richter. Die gesetzliche Regelung enthalte keine Lücke, die eine Verlängerung möglich mache. (www.optimal-absichern.de)