Kein Schadenersatz für Steuerhinterzieher 

Die liechtensteinische LG Treuhand muss keinen Schadenersatz an einen durch Datenklau erwischten Steuersünder zahlen. Wie die Zeitung "Liechtensteiner Vaterland" berichtet, wies der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein die Klage des deutschen Steuersünders ab.

Der Immobilienhändler aus Bad Homburg hatte mit Hilfe der Bank des Fürsten von Liechtenstein Steuern hinterzogen. Nach dem Diebstahl und Verkauf von Bankdaten durch den früheren LGT-Mitarbeiter Heinrich Kieber kam die Steuerhinterziehung ans Licht. Der Immobilienhändler wurde mit einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro bestraft.

Der Deutsche verklagte daraufhin die Bank auf Schadenersatz. Da er nicht rechtzeitig von dem Datenklau unterrichtet wurde, hatte er keine Möglichkeit zur Selbstanzeige. Durch diese hätte er den Schaden mindern können. Das Gericht wies die Klage auf Schadenersatz nun letztinstanzlich ab. Mit der Entscheidung in diesem Musterprozess werden laut der Zeitung auch die Hoffnungen weiterer Geschädigter auf Schadenersatz getrübt.