Keine neuen Lohnsteuerkarten für 2011 

Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden, da der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerabzugverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen.

Spätestens 2012 werden die bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Daten, die für die Berechnung der Lohnsteuer erforderlich sind, in einer Datenbank bei der Finanzverwaltung elektronisch gespeichert und den Arbeitgebern ebenfalls elektronisch übermittelt.

Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011

Für das Jahr 2011 wird es eine Übergangsphase geben, in dem die Lohnsteuerkarte für 2010 weiter ihre Gültigkeit behält. Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber für 2011 keine neue Lohnsteuerkarte vorlegen. Wird der Arbeitgeber 2011 gewechselt, muss dem neuen Chef die Lohnsteuerkarte 2010 vorgelegt werden. Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 gelten dann auch für 2011, sie können allerdings auf Antrag auch herabgesetzt werden. Etwaige Änderungen, beispielsweise die geänderte Steuerklasse nach einer Scheidung, sind dann auf der alten Steuerkarte einzutragen.

Ersatzbescheinigung für 2011 vom Finanzamt

Wer noch für 2010 eine Lohnsteuerkarte braucht, muss diese auch weiterhin bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt grundsätzlich das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus.

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