Kfz-Steuer soll allein Bundesangelegenheit sein 

Die Bundesregierung will die Kfz-Steuer in die alleinige Zuständigkeit des Bundes verlagern. Bisher stünden Einnahmen aus der Kfz-Steuer den Ländern zu, heißt es in einer Mitteilung des Pressedienstes "Heute im Bundestag" (hib). Die Unions- und SPD-Mitglieder im Finanzausschuss des Parlaments stimmten diesem Plan heute zu. Die große Koalition will dafür das Grundgesetz entsprechend ändern. Die Länder sollen pro Jahr einen finanziellen Ausgleich vom Bund für den Wegfall der bisher in ihre Kassen fließenden Kraftfahrzeugsteuer erhalten. Im ersten Jahr sollen dies knapp 9 Milliarden Euro sein.

Von der FDP-Fraktion gab es scharfe Kritik an der geplanten Änderung des Grundgesetzes. Die Kraftfahrzeugsteuer sei seit langem Thema in der Föderalismuskommission gewesen. Es sei erstaunlich, dass diese Steuer jetzt isoliert behandelt werde, ohne dass die anderen Punkte der Föderalismus-Kommission einer Lösung zugeführt würden.