Kindergeld bei verheirateten Kindern 

Auch bei verheirateten Kindern besteht ein Anrecht auf Kindergeld. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes hervor (III R 22/13).

Eigentlich gingen die Gerichte bei verheirateten Kindern von einer typischen Unterhaltssituation aus, in der der Partner für das Kind aufkommt. Damit entfiel bisher das Anrecht auf Kindergeld für die Eltern.

Der Bundesfinanzhof entschied gegen diese Rechtslage. Diese gelte auch, wenn das Einkommen des Kindes über den Grenzbetrag liegt (aktuell: 8.004 Euro jährlich). Somit könnten auch Eltern Kindergeld erhalten, wenn das Kind mit einem gutverdienenden Partner verheiratet ist.