Kindergeld bei volljährigen Kindern 

Bei verheirateten volljährigen Kindern in Erstausbildung besteht Anspruch auf Kindergeld. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Köln hervor (9 K 935/13).

In dem Fall klagte die Mutter einer 21-jährigen verheirateten Tochter. Die Familienkasse hatte das Kindergeld verweigert. Die Tochter könne sich selbst unterhalten, da die Ausbildungsvergütung zusammen mit dem Beitrag des Ehemannes den Grenzbetrag von 8.004 Euro überschreite. Es läge keine Unterhaltsbelastung der Mutter vor.

Das Finanzgericht Köln urteilte gegen die Kasse. Begründung hier: die Tochter befindet sich in Erstausbildung und hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet. Es gebe keine weitere Voraussetzung für die Zahlung des Kindergeldes. Das Gericht erlaubt die Revision gegen das Urteil am Bundesfinanzhof.