Mehr Kindergeld ab Januar 2016 

Das Kindergeld erhöht sich ab Januar monatlich um zwei Euro. Die Auszahlungsbeträge werden automatisch angepasst. Für alle, die erstmals Kindergeld beantragen, hat Banktip die wichtigsten Schritte zusammengefasst.

Der Kindergeldantrag wird bei der Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit finden sich zur schnellen Bearbeitung auch Online-Anträge. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld schriftlich bei ihrer Dienststelle oder der Vergütungsstelle.

Wichtig ist die Unterschrift des Antragstellers, die auch als elektronische Signatur erfolgen kann, sofern es der Onlineservice der Agentur für Arbeit zulässt.

Der Antrag kann schon vor der Geburt des Kindes gestellt werden. So verkürzt sich die Wartezeit beim Bearbeiten, die durchaus einem Monat betragen kann. Der Antrag wird jedoch erst wirksam, wenn die Geburtsurkunde eingereicht wird. Der Anspruch auf Kindergeld verjährt nach vier Jahren. Nur innerhalb dieses Zeitraumes kann er rückwirkend beantragt werden.

Ab 1. Januar 2016 muss jeder Kindergeldberechtigte unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes die eigene sowie die Steueridentifikations-Nummer des Kindes angeben.

Das Geld gibt es stets in voller Höhe für den Monat der Geburt, also auch für diejenigen, die am 31. des Monats geboren werden. Gezahlt wird bis zum 18. Lebensjahr, danach müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Diese Voraussetzungen werden dann auch von der Familienkasse überprüft wie beispielsweise, ob das Kind noch im elterlichen Haushalt lebt, sich in Deutschland aufhält, sich noch in einer Ausbildung befindet.

Die Kindergeldberechtigten sind verpflichtet, bei den Angaben mitzuwirken. So sollten sie rechtzeitig mit der Volljährigkeit beispielsweise Schul-, Ausbildungs- oder Immatrikulations-Bescheinigungen einreichen.

Geht das Kind weder einer Ausbildung noch einem Beruf nach muss auch dies mit dem entsprechenden Formular der Behörde mitgeteilt werden. Für behinderte Kinder ist zusätzlich ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder ein Rentenbescheid erforderlich.

Die aktuelle Erhöhung wirkt sich folgendermaßen auf die Kindergeldbeträge aus: Für das erste und zweite Kind werden monatlich jeweils 190 Euro gezahlt, für das dritte Kind bereits 196 Euro. Ab dem vierten Kind wird das Kindergeld jeweils auf 221 Euro pro Monat angehoben.

Die Auszahlungstermine sind individuell und über eine kostenlose Hotline der Bundesagentur für Arbeit zu erfragen - ☎ 0800 45 555 33.

Foto: © S. Hofschlaeger/Pixelio