Nettogehalt sinkt zum Jahresbeginn leicht 

Die Anhebung der Sozialversicherungs-beiträge wirkt sich vor allem auf die mittleren Einkommen zwischen 20.000 und 70.000 Euro aus. Allerdings sind die Einbußen vergleichsweise gering. Darauf weist der Softwarehersteller DATEV hin. Am stärksten betroffen sind Verheiratete mit der Steuerklasse III (mit und ohne Nachwuchs) und einem Jahresgehalt von 30.000 Euro.

Aufs Jahr gerechnet, ergeben sich je nach Einkommensklasse Abzüge von maximal 94 Euro. Das monatliche Manko bleibt in den meisten Fällen im einstelligen Bereich. Die Mehrbelastung hält sich auch deshalb in Grenzen, weil die Rentenversicherungsbeiträge im Rahmen der Vorsorgepauschale von der Einkommensteuer abgezogen werden können.

Zum Jahresbeginn wurde der Beitragssatz in der Krankenversicherung auf 15,5 Prozent und in der Arbeitslosenversicherung auf drei Prozent angehoben. Arbeitnehmer müssen nun Gehaltseinbußen von bis zu 0,4 Prozent (0,3 Prozent für die Krankenversicherung und 0,1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung) in Kauf nehmen.

Beispiel für einen Single mit Steuerklasse I

GehaltsstufenNettogehalt

20102011Differenz
20.000 14.062 14.004 - 58
25.000 16.791 16.741 - 50
30.000 19.463 19.407 - 56
35.000 22.045 21.985 - 60
40.000 24.533 24.472 - 61
45.000 26.931 26.895 - 36
50.000 29.519 29.492 - 27
55.000 31.996 31.979 - 17
60.000 34.361 34.355 - 6
65.000 36.666 36.665 - 1
70.000 39.355 39.355 0



Beispiel für einen Familienvater von 2 Kindern mit Steuerklasse III

GehaltsstufenNettogehalt

20102011Differenz
20.000 15.955 15.875 - 80
25.000 19.303 19.221 - 82
30.000 22.338 22.244 - 94
35.000 25.189 25.107 - 82
40.000 28.080 27.992 - 88
45.000 30.926 30.862 - 64
50.000 33.922 33.875 - 47
55.000 36.923 36.871 - 52
60.000 39.879 39.830 - 49
65.000 42.777 42.734 - 43
70.000 46.023 45.984 - 39


Foto: © Rainer Sturm/PIXELIO; Tabellen: © DATEV eG