Poststreik: Fristen der Finanzbehörden 

Der Poststreik weitet sich aus. Das Risiko ist deshalb groß, dass Briefe nicht in den vorgegeben Fristen bei den Finanzämtern ankommen. Was ist zu beachten?

Schreiben an die Finanzbehörden können auch per Fax zugestellt werden, so Bernd Werner von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer. Dabei sei es wichtig, dass der Absender das Sendprotokoll aufhebt. Die Briefe können aber auch in den Behördenbriefkasten vor Ort eingeworfen werden. Wer sich trotz des Streiks auf die pünktliche Zustellung verlässt, der hat die Frist selbst versäumt.

Aber auch andersherum gelten Fristen: Denn beim Finanzamt ist gerade Hochsaison bei den Steuerbescheiden. Der Brief gilt normalerweise drei Tage nach Abgabe bei der Post als zugestellt. Ab dem vierten Tag läuft die Einspruchsfrist. "Bei dem aktuellen Poststreik gilt die "Dreitagesfrist" für die Zustellung nicht mehr, wenn der Bescheid später ankommt", so Werner. Die Einspruchsfrist beginnt erst mit dem Tag, an dem der Bescheid beim Steuerzahle angekommen ist. Der Empfänger muss das Eingangsdatum vermerken und bei seinem Einspruch auf den Poststreik verweisen.