Private außergewöhnliche Belastungen in die Steuererklärung einbringen 

In der Regel sind private Ausgaben für eine Steuererklärung nicht relevant. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Handelt es sich um eine außergewöhnliche Belastung, können die privaten Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Anerkannt werden Ausgaben, die zwangsläufig notwendig waren, teilweise erfolgt auch eine Anerkennung von Pauschbeträgen.

Definition außergewöhnliche Belastungen
Zu Grunde gelegt werden dabei Vergleiche mit anderen Steuerzahlern, die den gleichen Familienstand, ein ähnliches Vermögen und Einkommen haben. Liegen bei einem Steuerpflichtigen größere Aufwendungen vor als bei diesen Personen, liegt eine zwangsläufige, außergewöhnliche und Belastung vor. Die Ausgaben gelten als zwangsläufig, wenn sie sich aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht vermieden werden können.

Der Zeitpunkt der Zahlung ist in der Regel der Zeitpunkt der Belastung, der Fiskus sieht dabei grundsätzlich nur Aufwendungen für den Steuerzahler selbst oder für seine Angehörigen als zwangsläufig an. Abgezogen von der Einkommensteuer wird nur der Betrag der Aufwendungen, welcher die "zumutbaren Belastungen" übersteigt. Die Belastungsgrenze wird anhand eines Prozentsatzes individuell auf die gesamten Einkünfte errechnet. Berücksichtigt werden Familienstand und Zahl der Kinder, ein Single hat also einen höheren Anteil zu tragen als z.B. ein Familienvater.

Diese Kosten gelten als außergewöhnliche Belastungen
Zu den wichtigsten Kostenfaktoren gehören Aufwendungen für Hilfsmittel wie Krankheits- und Kurkosten, Bestattungs-, Pflege-, Wiederbeschaffungskosten nach Katastrophen, Krankheitskosten sowie Unterhaltszahlungen an Bedürftige. Weiterhin anerkannt werden können Kosten, die durch besondere Umstände im Privatleben entstanden sind.

Zu den Krankheitskosten gehören Brillen, Hörgerät, Rollstuhl, Heilpraktikerkosten, Zuzahlung zu Medikamenten oder Massagen auf Verordnung. Vorbeugende Maßnahmen sind nicht absetzbar, berücksichtigt werden nur Therapie- und Arztkosten, die nicht von der Krankenkasse erstattet wurden. Heil- und Arzneimittel müssen durch einen Mediziner verordnet worden sein, teilweise wird zusätzlich ein spezieller Nachweis gefordert. Was genau unter den Begriff außergewöhnliche Belastungen fällt, hat der Fiskus genau geregelt. Diese sind im Einkommensteuergesetz, Paragraph 33, definiert. Der Paragraph 33a regelt die Unterhaltsleistungen, Pauschalbeträge für Hinterbliebene, Behinderte und Pflegepersonen sind im Paragraph 33b festgelegt.

Steuerbelastung verteilen
Ob eine Steuerersparnis möglich ist, hängt vom Verdienst des Einzelnen und von der Anzahl der Kinder ab. Es wirkt sich lediglich der Kostenanteil Steuer reduzierend aus, welcher die zumutbare Belastung übersteigt. In bestimmten Situationen werden Pauschalbeträge berücksichtigt. Lassen sich die Ausgaben planen, sollten sie so verteilt werden, dass sie möglichst innerhalb eines Jahres anfallen. So kann erreicht werden, dass der gesamte Jahresaufwand höher ausfällt als die individuelle Belastung, welche zumutbar ist. Da Sie meist erst am Ende des Jahres wissen, ob Sie über der Belastungsgrenze liegen, sammeln Sie am besten alle Belege.

Beispiele für außergewöhnliche Belastungen

Unterstützen Sie eine bedürftige Person, für welche weder Kinderfreibeträge bestehen, noch Kindergeld bezahlt wird, können Sie die Kosten steuermindernd geltend machen. Voraussetzung ist eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung. Zahlen Sie über den Unterhalt und die Berufsausbildung hinaus, können Kosten für Heimunterbringung oder Krankheit ebenfalls mit angerechnet werden. Für volljährige Kinder, die in Berufsausbildung, für die Kindergeld bezogen wird und die auswärts wohnen, profitieren Sie ebenfalls von einem Freibetrag.

Weitere außergewöhnliche Belastungen sind Bestattungskosten oder Nachlassverbindlichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen. Erleichterungen gewährt der Gesetzgeber auch bei Hochwasser oder Brand, wenn Lebens notwendige Gegenstände verloren sind. Weiterhin sind Pauschbeträge für Hinterbliebene, Behinderte oder Pflegebedürftige möglich, dabei spielt der Grad der Behinderung eine Rolle. Die vorgegebenen Pauschalbetrag decken meist Kosten ab, die allgemein entstehen und schwerlich nachzuweisen sind. Zusätzliche Kosten für Heilkuren, Behandlungen, Therapien, Arzneimittel oder Fahrzeugkosten können zusätzlich geltend gemacht werden. Dazu kommen zahlreiche weitere Ausgaben, die von der Steuer abgesetzt werden können.

Tipp:
Außergewöhnliche Belastungen werden nur vom Gesamteinkommen abgezogen, wenn Sie dies beantragen. Der Antrag erfolgt durch die Angabe und den Eintrag im entsprechenden Mantelbogen der Steuererklärung.