Prozesskosten steuerlich absetzbar - unter Umständen 

Wem bei einem Zivilprozess Kosten entstehen, kann diese als außergewöhnliche Belastung von der Einkommenssteuer absetzen- wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hatte. Das hat der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 42/10) entschieden.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs galt: Kosten für einen Rechtsstreit sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn es um einen Rechtsstreit mit existenzieller Bedeutung ging. Diese enge Regelung hat der Bundesfinanzhof nun gelockert.

Rechtsstreit gegen Krankenversicherung steuerlich absetzbar

In dem Fall ging es um eine Frau, die krank geworden war und nach dem Ende der Lohnfortzahlung Leistungen von ihrer Krankentagegeld-Versicherung in Anspruch nehmen wollte. Als die Frau weitere 6 Monate später berufsunfähig wurde, wollte der Krankentagegeld-Versicherer seine Zahlungen einstellen. Die Frau klagte dagegen, verlor und wollte die Kosten des verlorenen Prozesses steuerlich geltend machen.

Kosten für verlorenen Prozess immer steuerlich geltend machen

Nachdem die Vorinstanzen die Frau abgewiesen hatten, erzielte sie vor dem Bundesfinanzhof einen Erfolg. Denn die Kosten könnten grundsätzlich absetzbar sein, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hatte. Das muss jetzt die Vorinstanz prüfen. Für Steuerzahler heißt das: Die Kosten für verlorene Prozesse sollten in Zukunft unter Hinweis auf das Urteil immer steuerlich geltend gemacht werden. (optimal-absichern.de)