Steuer: Bei Miete in der Ehe sollte man penibel sein 

Wer dem Ehegatten Miete für Gewerberäume zahlt, darf die Zahlungen steuerlich absetzen. Aber Vorsicht: Das Finanzamt schaut in diesem Fall besonders genau hin.

Wenn Ehegatten sich gegenseitig Immobilien vermieten und die dabei entstehenden Verluste steuerlich absetzen wollen, sieht das Finanzamt ganz genau hin: Führen die beiden Ehepartner das Mietverhältnis auch tatsächlich wie vereinbar? Denn nur dann gilt die steuerliche Anerkennung. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 1 K 292/09 E) entscheiden.

Miete nach und nach zurücküberwiesen - Steuervorteil futsch

In dem Fall hatte der Ehemann seiner Frau Praxisräume in der eigenen Immobilie vermietet, die von der Frau gezahlten Mieten jedoch nach und nach auf ihr Konto zurücküberwiesen. Das Finanzamt erkannte den geltend gemachten Verlust deshalb nicht an und setze sich damit vor Gericht durch.

Verträge unter Ehepartner wie unter Fremden

Verträge zwischen Ehegatten oder anderen nahen Angehörigen könnten steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie eindeutig und ernstlich vereinbart seien, entsprechend dieser Vereinbarung tatsächlich durchgeführt würden und die Vertragsbedingungen dem zwischen Fremden Üblichen entsprächen.

Daran fehlt es, wenn die Miete nach dem Eingang alsbald wieder an den Mieter zurückgezahlt wird, ohne dass der Vermieter dazu aus anderen Rechtsgründen verpflichtet ist. Damit konnten die steuerlichen Verluste in diesem Fall nicht abgesetzt werden. (www.optimal-absichern.de)