Steuer-CDs können zu Hausdurchsuchungen führen 

Daten aus Steuersünder-CDs können Grund für Wohnungsdurchsuchungen sein. So entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 2 BvR 2101/09).

Wenn Behörden Daten aus einer Steuersünder-CD auswerten, dürfen in der Folge Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt werden. Dabei spielt es nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes keine Rolle, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig war.

Ein Ehepaar war gegen eine Wohnungsdurchsuchung mit einer Verfassungsbeschwerde vorgegangen. Das Ehepaar soll nach den Daten auf einer Steuer-CD von 2002 bis 2006 bis zu 24.000 Euro Steuern hinterzogen haben. Das Ehepaar hatte mit der Klage keinen Erfolg.

Die Bundesrichter stützten sich darauf, dass Beweismittel nach einer Abwägung im Einzelfall auch dann verwertet werden können, wenn sie auf rechtswidrige Weise erlangt wurden. Eine Ausnahme käme nur dann infrage, wenn der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt sei. Das sei bei der Auswertung von Kontodaten jedoch nicht der Fall. (optimal-absichern.de)