Steuer-Entlastungen für Eltern 2012 

Das Finanzamt bekommt ein Herz für Kinder verordnet. 2012 werden Altern steuerlich entlastet. Einige Regeln werden außerdem einfacher für Steuerzahler.

So sind Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr des Kindes steuerlich absetzbar. Zudem können Eltern die Kosten ab 2012 immer als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Das Aufschlüsseln nach Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben ist überflüssig.

Wenn volljährige Kinder arbeiten, behalten ab 2012 Eltern ihren Kindergeldanspruch und auch ihren Anspruch auf Kinderzulagen bei der Riester-Rernte. Bisher fiel bei volljährigen Kindern der Kindergeld-Anspruch weg, wenn das Einkommen über 8.004 Euro im Jahr betrug. Ab 2012 fällt die Einkommensgrenze ganz weg.

Leben Eltern getrennt, sind nicht verheiratet oder geschieden, teilen sie sich den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Übertragen werden konnte der Kinderfreibetrag so ohne Weiteres bisher nicht – selbst, wenn beide Eltern die Übertragung wollten.

Anderes gilt in Zukunft beim Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Der konnte bisher sogar auf einseitigen Antrag eines Elternteils übertragen werden – das ist in Zukunft ausgeschlossen, wenn der andere Elternteil das Kind regelmäßig ebenfalls in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut. (www.optimal-absichern.de)

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