Steuer-forderungen nur fünf Jahre gültig 

Erstattet das Finanzamt versehentlich zu viel Lohnsteuer, kann es höchstens fünf Jahre lang Geld zurück fordern. Entscheidend ist das Datum des Steuerbescheids, urteilte der Bundesfinanzhof (Az.: 2011 VII R 55/10).

Im vorliegenden Fall hatte das Finanzamt einem Steuerzahler versehentlich zuviel Steuern erstattet. Dieser hatte den unerwarteten Geldsegen stillschweigend akzeptiert. Erst nach über fünf Jahren war das Finanzamt auf den Fehler aufmerksam geworden und forderte das zuviel gezahlte Geld zurück.

Der Bundesfinanzhof hat den Rückforderungsbescheid aufgehoben. Nach Ablauf einer Verjährungsfrist sollen Steuererstattungen sowie offene Forderungen erledigt sein. Das gilt sowohl für das Finanzamt als auch für den Steuerzahler.