Steuerabkommen mit der Schweiz beschlossen 

Schweizer Banken kassieren ab 2013 bei ihren deutschen Kunden Abgeltungssteuer. Das sieht ein Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz vor. Für bestehende Geldanlagen in der Schweiz müssen deutsche Anleger eine pauschale Steuer nachzahlen, wenn sie ihre Anlagen nicht offenlegen wollen.

Ab 2013 ist das schweizerische Bankgeheimnis Geschichte. Zumindest für deutsche Kunden. Die Finanzbehörden können dann Informationen über deutsche Steuerzahler bei Schweizer Banken abrufen. so sieht es das gestern ausgehandelte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz vor. Das Abkommen begrenzt allerdings die Zahl solcher Anfragen. Außerdem müssen deutsche Steuerbehörden ihre Anfragen begründen.

Keinen Steuervorteil mehr in der Schweiz

Einen Steuervorteil können deutsche Anleger in der Schweiz ebenfalls nicht mehr erwarten. Deutsche Anleger müssen ab 2013 auch in der Schweiz eine Abgeltungssteuer nach deutschem Vorbild entrichten. Den Zinssatz legt das Abkommen auf 26,375 Prozent fest, was dem deutschen Abgeltungssteuersatz entspricht.

Steuersünder können sich mit Pauschalzahlung retten

Kritik erntet eine Pauschale, mit der sich deutsche Steuersünder in der Schweiz vor nachträglicher Strafverfolgung retten können. Die Höhe dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 Prozent des Vermögensbestandes. Diese Pauschalsteuer soll nach der Höhe des Vermögens bei Anfang und Ende der Anlage in der Schweiz sowie nach der Dauer der Anlage berechnet werden.

SPD: Steuerhinterzieher können Geld in andere Länder retten

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poss und die finanzpolitische Sprecherin der SPD, Nicolette Kressl, nennen in einer gemeinsamen Erklärung diese Regelung eine Ohrfeige für alle Steuerehrlichen. Im Inland müssen Steuersünder alle Steuern nachzahlen und alle Anlagen offenlegen, um Strafvervolgung zu entgehen.

Parlamente müssen dem Abkommen noch zustimmen

Die Parlamente beider Länder müssen dem Abkommen noch zustimmen. Außerdem müsse die Schweiz möglicherweise noch ihre Bürger darüber abstimmen lassen, heißt es in einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums.