Steuerhinterziehung: Nicht zu spät zur Selbstanzeige 

Steuersünder können noch durch eine Selbstanzeige einer drohenden Strafe wegen Steuerhinterziehung zuvorkommen. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) von einem Steueranwalt erfahren haben will, haben sich die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen zum Wochenbeginn noch nicht darauf einigen können, wer die Daten aus einer gekauften CD mit Schweizer Bankdaten auswerten soll.

Die CD, die der Bund für 2,5 Millionen Euro kaufen will, soll Bankdaten von deutschen Kunden enthalten, die sich möglicherweise der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben. Die Bundesregierung rechnet mit Steuerschäden in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro. Die CD ist der Staatsanwaltschaft Wuppertal angeboten worden und soll am kommenden Wochenende übergeben werden.

Wer sich betroffen fühlt, kann durch eine Selbstanzeige einer Strafverfolgung zuvorkommen. Diese Selbstanzeige muss jedoch vor Beginn der Ermittlung gegen den Betroffenen erfolgen. Fachanwälte empfehlen Steuerhinterziehern, sich vor der Selbstanzeige Beratung in Anspruch zu nehmen. Außerdem sollten Betroffene sich frühzeitig um eine Finanzierung der erwarteten Steuerschuld bemühen, da die Strafverfolgung nur ausgesetzt wird, wenn der Bürger seine Steuerschuld innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist bezahlt.