Steuerliche Anreize im Neubau von Wohnungen 

In ganz Deutschland fehlt es in den Städten an bezahlbaren Wohnungen. Eine zeitlich befristete Sonderabschreibung soll die Schaffung neuer Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment steuerlich fördern. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf.

"Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist in einigen Regionen angespannt, vor allem in den Großstädten fehlen Wohnungen. Dazu kommt nun der Zuzug vieler Flüchtlinge. Wir müssen jetzt die richtigen Anreize setzen und den Neubau von Wohnungen gezielt und zeitlich befristet steuerlich fördern. Damit tragen wir dazu bei, den Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren zu entlasten", sagte Finanzminister Wolfgang Schäuble.

Gefördert werden allerdings nur Investitionen in ausgewiesenen Gebieten. Zum Fördergebiet gehören Gemeinden mit Mietenstufen IV bis VI, deren Mietenniveau um mindestens 5 Prozent oberhalb des Bundesdurchschnitts liegt. Darunter fällt beispielsweise auch Berlin mit der Mietenstufe IV und Hamburg mit der seit Januar 2016 auf VI angehobenen Mietenstufe. Die Mietenstufen dienen zur Orientierung der Miethöhe und sind von der günstigsten Mietstufe I bis zur teuersten Mietstufe VI aufgeteilt.

Zusätzlich werden auch Gebiete mit Mietpreisbremse (auf Grund des § 556d BGB) und Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze (auf Grund des § 558 Absatz 2 Satz 2 und 3 BGB) in das förderfähige Gebiet mit einbezogen.

Nicht alle Projekte werden laut Gesetz gefördert: Die Baukostenobergrenze liegt beispielsweise bei 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, wovon maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter gefördert werden. Zudem ist die Förderung der Baumaßnahmen zeitlich auf die Jahre 2016 bis 2018 begrenzt. Maßgebend ist der Bauantrag oder die Bauanzeige. Die Sonderabschreibung wird letztmalig im Jahr 2022 möglich sein. Diese Begrenzungen sollen für zügige Investitionen und eine schnelle Entlastung des Wohnungsmarkts sorgen.

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