Vererbte Steuerschulden sind steuerfrei 

Hinterlassen Verstorbene eine Steuerschuld, muss diese mit dem Nachlass beglichen werden. Dadurch verringert sich die Erbschaft, allerdings auch die Erbschaftssteuer. Das Finanzamt darf hier nicht doppelt abkassieren, entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil (Az.: II R 15/11).

Im vorliegenden Fall hinterließen Eltern ihren Kindern neben einer Erbschaft auch Steuerschulden. Diese mussten die Kinder mit dem Nachlass begleichen. Bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer nahm das Finanzamt jedoch die gesamte Erbschaft als Berechnungsgrundlage. Dagegen klagten die Erben.

Das Gericht gab den Klägern Recht. Es handele sich um Schulden, die eindeutig aus dem Erbe herrühren. Damit gehören sie zu den Nachlassverbindlichkeiten, die das zu versteuernde Erbe und damit auch die Erschaftssteuer mindern.