Warmwasser bei Hartz-IV nicht berücksichtigt 

Bei den umstrittenen, neuen Hartz-IV-Regelsätzen fehlen offenbar die Kosten für die Warmwasserbereitung. Wie die "Frankfurter Allgemeine" berichtet, hofft der Deutsche Landkreistag auf Nachbesserung. Andernfalls müssten die Kommunen die Kosten übernehmen.

Bisher gingen die Warmwasserkosten mit 6,47 Euro in die Regelsätze der Erwachsenen ein. Doch nach Aussagen des Deutschen Landkreistags ist dies jetzt nicht mehr der Fall. Laut der "Frankfurter Allgemeinen" sagte das Bundesarbeitsministerium dagegen, dass die Kosten nun Bestandteil der Strom- und Gaskosten im Regelsatz seien.

Mehrkosten von bis zu 400 Millionen Euro für Kommunen

Falls die Kosten nicht mehr durch den Regelsatz, sondern über die Unterkunft gedeckt werden sollten, müssen die Kommunen dafür aufkommen. Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Hans-Günter Henneke, sagte der "Frankfurter Allgemeinen": "Wir verlassen uns darauf, dass der Bund den Fehler behebt, denn eine solche Veränderung war nicht beabsichtigt. Sollte sich dies als falsches Vertrauen herausstellen, drohen den Landkreisen nach unseren ersten Schätzungen zusätzliche Kosten von 250 bis 400 Millionen Euro jährlich."

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