Wenn Selbstanzeigen zu spät kommen 

Nicht jede Selbstanzeige schützt vor Strafverfolgung. Erste Finanzämter lehnen jetzt Selbstanzeigen ab, wenn die Ämter bereits von der Straftat wussten. Dies berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Finanzämter in Nordrhein-Westfalen lehnen Selbstanzeigen ab, wenn sie schon von der Steuerhinterziehung wussten. Den Steuersündern droht in diesem Fall die volle Strafe. Eine Sperrwirkung tritt auch dann ein, wenn das Finanzamt nur eine Betriebsprüfung ankündigt.

Mit zunehmender Berichterstattung über den Ankauf von steuerbezogenen Daten steigt auch die Anzahl der Selbstanzeigen. So sind in Baden-Württemberg in den vergangenen zwei Jahren etwa 9.300 solcher Schreiben eingegangen, davon etwa 300 in den letzten Wochen.