Zinsen auf Steuererstattung versteuern? 

Wer länger auf seine Steuererstattung vom Finanzamt wartet, kann damit rechnen, dass er seine Steuerrückzahlung verzinst erhält. Dann taucht jedoch die Frage auf, ob diese Zinsen zu versteuern sind.

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass erstattete Einkommensteuerzinsen der Besteuerung unterliegen, gleichzeitig Steuerzahler aber Zinsen nicht absetzen können, die sie an das Finanzamt zahlen müssen. Das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 1 V 2325/11 A(E)) hat jetzt deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Praxis angemeldet und hält unter anderem einen Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Rückwirkungsverbot für möglich.

In einem anderen Verfahren muss der Bundesfinanzhof (AZ: VIII R 1/11) jetzt in der Revision klären, ob die nachträglich angeordnete Besteuerung der Zinsen rechtmäßig ist. Steuerzahler können sich auf dieses Verfahren berufen und ihre Steuerbescheide aussetzen lassen. (www.optimal-absichern.de)