Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Subvention, die dem Vermögensaufbau der Bevölkerung dienen soll. Die Arbeitnehmersparzulage wird sowohl auf Bausparverträge als auch auf andere Sparformen gewährt. Allerdings ist die Höhe der Zulage bei den einzelnen Sparformen unterschiedlich. | Staatliche Bausparförderung | Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL) | |
| Maximal begünstigter Betrag | 470 Euro pro Jahr ** | |
| Förderhöchstbetrag(9% der maximal begünstigten Beträge) | 42,30 Euro pro Jahr ** | |
| Maximal zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr | 17.900/35.800 Euro pro Jahr * | |
| * (alleinstehend/verheiratet) ** (je Arbeitnehmer) |
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