Wohnungsbauprämie 

Die Wohnungsbauprämie

Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zur Förderung von Wohneigentum. Nach dem Gesetzeswortlaut wird eine Wohnungsbauprämie für Sparbeiträge gezahlt, die für die kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht. In der Praxis handelt es sich bei den per Wohnungsbauprämie geförderten Sparzahlungen um Leistungen für Bausparverträge.

Auch hier müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das zu versteuerndes Einkommen darf für Ledige nicht über 25.600 Euro und für Verheiratete nicht über 51.200 Euro liegen, um einen Anspruch auf die Prämie zu haben. Da die Einkommensgrenzen höher liegen als bei der Arbeitnehmersparzulage, kommt die Wohnungsbauprämie auch den Bausparern zugute, die für die Arbeitnehmersparzulage zu viel verdienen. Auch hier sei darauf hingewiesen, dass das zu versteuernde Einkommen nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen ist.

Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent auf die jährlich eingezahlten Beiträge. Gefördert werden Sparleistungen von maximal 512,- Euro (Ledige) bzw. 1.024,- Euro (Ehepaare). Dies entspricht einer maximalen Prämie von 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro pro Jahr. Bausparverträge werden nur gefördert, wenn sie mit mindestens 50,- Euro im Jahr bespart werden.

Diese staatliche Bausparförderung steht jedem zu, der mindestens 16 Jahre alt ist. Jugendliche, die im Sparjahr 16 Jahre alt geworden sind, sind selbständig prämienberechtigt, auch wenn ihre Eltern bereits eine Wohnungsbauprämie erhalten. Somit ist ein Bausparvertrag auch für junge Leute eine interessante Möglichkeit, Vermögen anzusparen und dafür vom Staat einen Zuschuss zu erhalten.

Bei der Verfügung über das abgesparte Guthaben sind einige Besonderheiten zu beachten. Auch hier gilt eine Sperrfrist von 7 Jahren. Wird vor Ablauf dieser Frist über das Guthaben verfügt, erlischt der Anspruch auf Wohnungsbauprämie und sie muss gegebenenfalls zurückgezahlt werden. Hier bestätigen einige Ausnahmen die Regel. Einige Verfügungen werden als unschädlich bezeichnet. So kann vor Ablauf der Sperrfrist verfügt werden,

  • wenn der Bausparer die empfangenen Beträge unverzüglich für den Wohnungsbau verwendet hat,

  • der Bausparer oder sein Ehegatte verstorben oder erwerbsunfähig geworden ist

  • oder der Bausparer mindestens 1 Jahr arbeitslos war und dies auch noch im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung ist.



Genau wie die Arbeitnehmersparzulage gilt die Wohnungsbauprämie übrigens nicht als Einkommen im steuerlichen Sinne und ist demnach bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht zu berücksichtigen.

Staatliche Bausparförderung Wohnungsbauprämie für eigene Sparleistungen
Maximal begünstigter Betrag 512/1.024 Euro pro Jahr *
Förderhöchstbetrag(8,8% der maximal begünstigten Beträge) 45,06 / 90,11 Euro pro Jahr *
Maximal zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr 25.600/51.200 Euro pro Jahr *
* (alleinstehend/verheiratet)



Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen