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Kapitallebensversicherungen


Kapitallebensversicherungen
Die Bundesregierung sieht vor, im Rahmen der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte zum 1. Januar 2005 die Steuerfreiheit für Kapitallebensversicherungen zu streichen.

Eine solche Kapital bildende Lebensversicherung umfasst zwei Vorsorgeprodukte: zum einen die Risikolebensversicherung, die nur im Todesfall wirksam wird, und zum anderen einen Sparvertrag. Hierbei muss der Anleger sicher sein, die Zwölfjahresfrist bis zur Steuerfreiheit der Anlage durchhalten zu können.

Die Steuerfreiheit der Auszahlungen stellt für die Lebensversicherer eines der wichtigsten Verkaufsargumente dar. Der Vorstandsvorsitzende der Allianz Leben und Vorsitzende des GDV-Hauptausschusses Leben warnte in Zusammenhang der Streichung des Steuerprivilegs bereits im Frühjahr dieses Jahres vor hohen Gewinneinbußen und den "verheerenden Auswirkungen" einer Besteuerung.

Das nun von der Bundesregierung vorgesehene System der nachgelagerten Besteuerung umfasst eine Freistellung der Beiträge zur Altersvorsorge und im Gegenzug die Besteuerung der Rückflüsse im Alter. Dem ab 2005 geplanten Systemwechsel ging ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2002 voraus, das die Besteuerung der Alterseinkünfte für 2005 forderte.

Dies bedeutet nun ab dem 1. Januar 2005 die Steuerpflicht für die Hälfte der Rente und gleichwohl den Abzug von zunächst 60 Prozent der Rentenbeiträge. Die völlige Freistellung der Beiträge wird dann erst nach 20 Jahren erreicht sein.

Die Direktversicherungen sind nun umfassend von den Reformschritten betroffen. Hier kamen die Kunden bislang in den Genuss der niedrigen Pauschalbesteuerung der Beiträge und der steuerfreien Auszahlung. Die Steuerfreiheit stellte bisher den entscheidenden Attraktivitätsfaktor von Kapitallebensversicherungen dar.
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