Gesundheitsreform: Start der Praxisgebühr 

Die deutschen Arztpraxen melden nach den ersten Tagen des neuen Jahres, dass die seit dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene Praxisgebühr gut angelaufen sei. Dies bestätigt das Ergebnis einer aktuellen Forsa-Umfrage, die im Auftrag des Magazins stern durchgeführt wurde. Die Studie ergab, dass 87 Prozent der Deutschen trotz der erhobenen Praxisgebühr in Zukunft nicht vorsehen, seltener den Arzt aufzusuchen. Lediglich vier Prozent der Befragten gab an, zukünftig ihre Arztbesuche verringern zu wollen.

Für den Besuch beim Hausarzt wird ab 2004 maximal einmal pro Quartal eine Zuzahlung in Form einer Praxisgebühr von 10 Euro fällig. Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt sowie Früherkennungsuntersuchungen beim Arzt sind hiervon ausgenommen. Im Gegensatz zu einer gezielten Inanspruchnahme des Hausarztes wird bei einer Überweisung zum Facharzt keine Praxisgebühr erhoben.

Das Bundesgesundheitsministerium hat ebenfalls eine Ausnahmeregelung für Frauen ausgearbeitet, die sich die Pille verschreiben lassen. Bei den zwei allgemein üblichen gynäkologischen Untersuchungen im Jahr fallen somit höchstens zwei Mal pro Jahr Praxisgebühren an. Die Verschreibung in den dazwischen liegenden Quartalen bleibt gebührenfrei.

Bei Rezepten über normale Arzneien gilt diese Regelung nicht. Lässt sich ein Patient außerhalb einer Arztbehandlung in seiner entsprechenden Praxis lediglich ein neues Rezept über ein regelmäßig eingenommenes Medikament ausstellen, so muss er ebenfalls die erhobene Praxisgebühr entrichten.

Spezielle Regelungen

Praxisgebühr in Notfällen:
Eine offene Frage ist noch, ob die Praxisgebühr bei jedem Notfall gezahlt werden muss. Voraussichtlich gilt jedoch folgende Regelung: Wenn der Patient über mehrere Tage in Notarztpraxen behandelt wird, wird die Praxisgebühr nur einmal erhoben.

Praxisgebühr im Pflegeheim:
Macht ein Arzt einen Hausbesuch im Pflegeheim, fällt hier auch die Praxisgebühr von zehn Euro an. Hinzu kommen dann noch eventuelle Zuzahlungen für Medikamente.

(Januar 2004)

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