Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Anlage GSE) 

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Anlage GSE)

Diese Anlage richtet sich an Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler, wobei Sie diesen Bogen auch ausfüllen müssen, wenn Sie eine Tätigkeit nur nebenberuflich ausführen.

Wie sich nun die beiden Begriffe Gewerbetreibender und Freiberufler abgrenzen, ist für viele nicht immer ganz eindeutig. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Freiberuflern hauptsächlich um Ärzte, Ingenieure, Designer, Künstler usw. handelt.
Gewerbetreibende werden vorzugsweise von folgenden Berufsgruppen gestellt: Handwerker, Unternehmer, Dienstleister in der Gastronomie und im produzierenden Gewerbe, Groß- und Einzelhändler. Gewerbetreibende, die einen kaufmännischen Geschäftsbereich besitzen, sind zu einer Bilanz verpflichtet. Dagegen können kleinere Firmen, deren Umsatz mehr als 260.000 Euro oder deren Gewinn mehr als 25.000 Euro im Jahr beträgt, wählen, ob sie eine doppelte Buchführung oder eine Gewinnangabe durch eine Überschussrechnung angeben.

Einkünfte aus Kapitalvermögen (Anlage KAP)

Dieser Bogen ist nur auszufüllen, wenn Ihre Kapitaleinkünfte mehr als 1.550 Euro (Verheiratete: 3.100 Euro) betragen, hinzu kommt noch ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro. Falls Sie jedoch schon Steuern (Körperschaftssteuer) von diesen Erträgen bezahlt haben und Sie trotzdem unter dieser Grenze liegen, ist es ratsam die Anlage doch auszufüllen.

Die Erträge aus Kapitalanlagen stellen z. B. Zinserträge vom Sparbuch, Festgeld, Girokonto, Investmentfonds, Bausparvertrag oder Aktien dar.

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen