| Gerichtliches Mahnverfahren |
Entscheidet man sich für ein Mahnverfahren, muss die Sachlage seitens des Gläubigers eindeutig sein, dass heißt der Schuldner ist nicht in der Lage, Gründe für sein mögliche Unschuld vorzubringen. Ansonsten müsste das Verfahren vor einem Gericht verhandelt werden.
|