| Außergerichtliche Möglichkeiten |
Wer eine Klärung nicht über ein Gericht abwickeln möchte, kann auch einen Anwalt zu Rate ziehen. Dies sollte sofort nach Ablauf der 30-tägigen Frist geschehen, indem Sie dem Anwalt alle Informationen übermitteln. Daraufhin wird dann ihr Anwalt Kontakt mit dem Schuldner aufnehmen. Meist endet diese Korrespondenz mit einer Vereinbarung zu Ratenzahlungen.| Inkasso-Unternehmen |
| Factoring |
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