Online Banking - Das neue Gesetz für Ihre Sicherheit


Der Gesetzesentwurf - Rechtliche Sicherheit für Internet-Nutzer
Die Bundesregierung erließ am 28. Januar 2004 einen Gesetzesentwurf, welcher Änderungen zu Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen enthält. Dies soll zum 9. Oktober 2004 im BGB verankert werden. Durch dieses Gesetz sollen die Verbraucher bei Finanzgeschäften per Telefon, Fax oder Internet besser geschützt werden, da zuvor noch keine gesetzlichen Richtlinien in diesem Bereich vorlagen. Darin werden die Unternehmen zunächst verpflichtet, jegliche Informationen, wie Preise, zusätzliche Kosten oder Merkmale der Ware oder Dienstleistung zu erläutern. Das kann auf Wunsch des Verbrauchers auch in schriftlicher Form, dass heißt per Fax oder E-Mail erfolgen.

Im Fall des Online-Bankings müssen die Geschäftsbedingungen der Banken schriftlich verankert und dem Kunden zugänglich sein. Gerade bei technischen Störungen oder Fehlbuchungen wurde meistens der Bankkunde haftbar gemacht. Um dem vorzubeugen, hilft das neue Gesetz dabei, vorab zu klären, wer für einen finanziellen Schaden aufkommt. Weiterhin haben die Verbraucher die Möglichkeit von einem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Dieser kann ohne eine Begründung, zwei Wochen nach Vertragserklärung genutzt werden. In Standardverträgen ist diese Regelung schon seit langer Zeit enthalten und wurde jetzt auch auf Online-Geschäfte ausgeweitet.

Außerdem besteht ein unbegrenztes Widerrufsrecht, wenn dem Verbraucher wichtige Informationen vorenthalten wurden. Kein Recht auf Widerruf hat man jedoch, wenn man im Internet sowie per Telefon Aktien oder Wertpapiere erworben hat. Da diese preislichen Schwankungen unterliegen, sind sie nicht wieder an das Unternehmen abtretbar. Falls man ein Sparkonto eröffnen oder einen Online-Kredit im Internet beantragen möchte, muss das Bankinstitut umfassende Informationen, wie Zinssätze oder Kündigungsfristen vor Vertragsabschluss anbieten, wobei diese auch in schriftlicher Form vorliegen müssen.
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