Die Umsatzsteuer


Änderungen bei der Umsatzsteuer ab 2007
  • Für 2007 gab es nur eine wichtige Änderung. Der Steuersatz für Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer wird in einem Schritt von 16 Prozent auf 19 Prozent erhöht. Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent für Bücher/Zeitschriften, Lebensmittel, Blumen etc., bleibt jedoch unverändert.
Änderungen bei der Umsatzsteuer ab 2006
  • Grenze für Ist-Besteuerung wird angehoben
    Die Umsatzgrenze von 500.000 EUR für die Ist-Besteuerung wird in den neuen Bundesländern über das Jahr 2006 hinaus fortgeführt. In den alten Bundesländern wird die Umsatzgrenze ab Juli 2006 von 125.000 EUR auf 250.000 EUR verdoppelt (§ 20 UStG). Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können ihre Umsatzsteuer anhand der Soll-Versteuerung oder der Ist-Versteuerung ermitteln. Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer mit Ausführung der Leistung fällig - unabhängig von der Zahlung -, bei der Ist-Versteuerung hingegen erst bei Eingang des Geldes vom Kunden. Unternehmen können die Ist-Versteuerung nur bis zu der oben genannten Umsatzgrenze wählen.

  • Übergang der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG wird ausgeweitet
    Ebenfalls ab Juli 2006 wird der Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger gemäß § 13b UStG erweitert. Grundsätzlich ist ein leistender Unternehmer zur Abführung der Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt verpflichtet. Wenn die Voraussetzungen des § 13b UStG vorliegen, muss derjenige, der die Leistung in Anspruch nimmt, die Umsatzsteuer beim Finanzamt zahlen. Der Leistungsempfänger wird per Gesetz zum Steuerschuldner. Derzeit ist dies u.a. bei Firmen der Fall, die Bauleistungen gegenüber Unternehmern erbringen. Ab Juli 2006 soll diese Regelung auch für Gebäudereinigungsfirmen gelten.

  • Neue Vordrucke für Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren
    Im Umsatzsteuervoranmeldungs- und -vorauszahlungsverfahren wurden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2006 neue Vordruckmuster eingeführt.

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