KFZ-Versicherung - Sparen beim Fahren



KFZ-Versicherung - Haftpflichtversicherung

Kein Kraftfahrzeug wird ohne zuvor abgeschlossene Haftpflichtversicherung zugelassen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Als Nachweis dient die Versicherungskarte, früher Doppelkarte genannt, die bei Anmeldung des Fahrzeugs vorliegen muss. Die erste Zahlung für den Wagen muss in den ersten zwei Wochen nach Abschluss der Police bei der Versicherung eintreffen. Nur dann sind auch rückwirkend für diesen Zeitraum eventuelle Schäden gedeckt.

Das Prinzip dieser Pflichtversicherung leuchtet ein: es muss immer möglich sein, die Opfer eines Unfalls für den entstandenen Schaden zu entschädigen. Auch wenn die Kosten weit über den finanziellen Möglichkeiten des Verursachers liegen.

Die Haftpflichtversicherung deckt somit Personen- Sach- und Vermögensschäden ab, die durch Besitz und Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Darunter fallen Schäden am Auto eines Unfallgegners, Schmerzensgeld an schuldlose Opfern (auch Beifahrer des Verursachers), Renten, Verdienstausfall, auch der eventuell fällige Mietwagen ist im Versicherungsschutz enthalten. Die Leistung umfasst aber noch mehr: Die Versicherung prüft im Zweifelsfall, ob Sie haftbar gemacht werden können, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und prozessiert nötigenfalls auch - auf Kosten der Versicherung.

Die Deckungssummen der Versicherungen können sich bis auf 100.000 Millionen Euro belaufen. Als Mindestdeckung hat der Gesetzgeber bis zu 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 500.000 Euro bei Sach- und 50.000 Euro bei Vermögensschäden vorgesehen.

Der Geltungsbereich der Haftpflicht ist übrigens ganz Europa, bzw. der europäische Wirtschaftsraum. Gegen Aufpreis gibt es aber auch mehr vom Rest der Welt.
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Versicherungsschutz beantragen, Versicherer Geschäft, Autofahrer Kfz, Versicherung Beitrag, Auto fahren
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