Kein Kraftfahrzeug wird ohne zuvor abgeschlossene Haftpflichtversicherung zugelassen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Als Nachweis dient die Versicherungskarte, früher Doppelkarte genannt, die bei Anmeldung des Fahrzeugs vorliegen muss. Die erste Zahlung für den Wagen muss in den ersten zwei Wochen nach Abschluss der Police bei der Versicherung eintreffen. Nur dann sind auch rückwirkend für diesen Zeitraum eventuelle Schäden gedeckt.
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| Flori | 20.11.07 20:13 |