Steuerkalender: Alle Steuertermine für das Jahr



Steuerkalender: Alle Steuertermine für das Jahr auf einen Blick

Steuerkalender Die Fälligkeiten der einzelnen Steuern sind gesetzlich geregelt. Um diese Fälligkeiten nicht zu übersehen, haben wir auch für das Jahr 2009 die wichtigsten Steuertermine für das Jahr zusammengestellt. In diesem Steuerkalender sind alle Abgabe-, Anmelde- und Zahlungstermine für Steuern eingetragen.

Mit einem Klick auf den jeweiligen Monat finden Sie alle wichtigen Steuertermine mit Datum der Fälligkeit.

Die Daten in Klammern beziehen sich auf die Schonfrist. Diese Schonfrist für die Erhebung der Säumniszuschläge wurde durch das Steueränderungsgesetz vom 15.12.2003 für alle Steuern, die nach dem 31.12.2003 fällig werden, von (zuvor) fünf auf drei Tage herabgesetzt. Innerhalb der Schonfrist wird von der Erhebung eines Säumniszuschlages grundsätzlich abgesehen. Das gilt jedoch nicht bei Bar- oder Scheckzahlung. Das bedeutet, eine Bar- oder Scheckzahlung muss spätestens am Fälligkeitstag erfolgen. Fällt einer der genannten Abgabe- oder Zahlungstermine auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, dann verlängert sich die Frist bis zum nächstfolgenden Werktag.

Eine Zahlung nach dem Fälligkeitstermin, aber noch innerhalb der Schonfrist ist keine fristgemäße Zahlung. Sie ist pflichtwidrig, bleibt aber sanktionslos. Wenn jedoch die Schonfrist einmal (versehentlich) überschritten wird, setzt das Finanzamt Säumniszuschläge fest, ohne dass ein Erlass in Betracht kommt. Denn wer seine Steuern laufend unter Ausnutzung der Schonfrist zahlt, ist kein pünktlicher Steuerzahler und gilt nicht als erlasswürdig.

Seit dem Jahr 2004 entfällt diese Schonfrist für die Umsatzsteuervoranmeldung und für die Lohnsteueranmeldung.

Mit einem Klick auf den jeweiligen Monat, finden Sie alle wichtigen Steuertermine mit Datum der Fälligkeit.

  Januar   Juli
  Februar   August
  März   September
  April   Oktober
  Mai   November
  Juni   Dezember

Steuertermine für Januar

Datum Steuern
12.1. (15.1.) Kapitalertragsteuer
Lohn- und Kirchensteuer
Steuerabzug nach § 48a EStG
Steuerabzug nach § 50a EStG
Umsatzsteuer für Monatszahler und ¼ Jahres-Zahler
Umsatzsteuer für Monatszahler mit
Dauerfristverlängerung für 11/2008
Vergnügungssteuer
Getränkesteuer
15.1. (18.1.) Feuerschutzsteuer
Versicherungssteuer


Steuertermine für Februar

Datum Steuern
10.2. (13.2.) Kapitalertragsteuer
Lohn- und Kirchensteuer
Steuerabzug nach § 48a EStG
Umsatzsteuervoranmeldung für Monatszahler und ¼ Jahres-Zahler mit
Dauerfristverlängerung für 12/2008 bzw. IV/2008
Fristende für Antrag auf Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuervoranmeldung bei Monatszahlern
Vergnügungssteuer
Getränkesteuer
16.2. (19.2.) Feuerschutzsteuer
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Versicherungssteuer
28.2. Lohnsteuerbescheinigung 2008, elektronische Übermittlung


Steuertermine für März

Datum Steuern
10.3. (13.3.) Einkommensteuer (I/2009)
Kapitalertragsteuer
Körperschaftsteuer (I/2009)
Lohn- und Kirchensteuer
Steuerabzug nach § 48a EStG
Umsatzsteuer für Monatszahler
Umsatzsteuer für Monatszahler mit
Dauerfristverlängerung für I/2009
Vergnügungssteuer
Getränkesteuer
16.3. (19.3.) Feuerschutzsteuer
Versicherungssteuer
31.3. Fristablauf für Erlassanträge 2008 für die Grundsteuer


Steuertermine für April

Datum Steuern
10.4. (13.4.) Kapitalertragsteuer
Lohn- und Kirchensteuer
Steuerabzug nach § 48a EStG
Steuerabzug nach § 50a EStG
Umsatzsteuer für Monatszahler und ¼ Jahres-Zahler
Umsatzsteuer für Monatszahler mit
Dauerfristverlängerung für 2/2009
Fristende für Antrag auf Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuervoranmeldung bei Quartalzahlern
Vergnügungssteuer
Getränkesteuer
15.4. (18.4.) Feuerschutzsteuer
Versicherungssteuer
Hundesteuer


Steuertermine für Mai

Datum Steuern
11.5. (14.5.) Kapitalertragsteuer
Lohn- und Kirchensteuer
Steuerabzug nach § 48a EStG
Umsatzsteuer für Monatszahler und ¼ Jahres-Zahler mit Dauerfristverlängerung für 3/2009 bzw. I/2009
Vergnügungssteuer
Getränkesteuer
15.5. (18.5.) Feuerschutzsteuer
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Versicherungssteuer
2.6. Abgabe der Einkommensteuersteuererklärung und Umsatzsteuerjahresanmeldung für das Vorjahr
Gewerbesteuererklärung


Steuertermine für Juni

Datum Steuern
10.6. (13.6.) Einkommensteuer (II/2009)
Kapitalertragsteuer
Körperschaftsteuer
Lohn- und Kirchensteuer
Steuerabzug nach § 48a EStG
Umsatzsteuer für Monatszahler
Umsatzsteuer für Monatszahler mit
Dauerfristverlängerung für 4/2009
Vergnügungssteuer
Getränkesteuer
15.6. (18.6.) Feuerschutzsteuer
Versicherungssteuer


Steuertermine für Juli

Datum Steuern
3.7. (6.7.) Grundsteuer bei beantragter jährlicher Fälligkeit
10.7. (13.7.) Kapitalertragsteuer
Lohn- und Kirchensteuer
Steuerabzug nach § 48a EStG
Umsatzsteuer für Monatszahler und ¼ Jahres-Zahler
Umsatzsteuer für Monatszahler mit
Dauerfristverlängerung für 5/2009
Vergnügungssteuer
Getränkesteuer
15.7. (18.7.) Feuerschutzsteuer
Versicherungssteuer
Hundesteuer


Steuertermine für August

Datum Steuern
11.8. (14.8.) Kapitalertragsteuer
Lohn- und Kirchensteuer
Steuerabzug nach § 48a EStG
Umsatzsteuervoranmeldung für Monatszahler
Umsatzsteuer für Monatszahler und ¼ Jahres-Zahler mit
Dauerfristverlängerung für 6/2009 bzw. II/2009
Vergnügungssteuer
Getränkesteuer
15.8. (18.8.)
Bayern und
Saarland
20.8. (23.8.)
Feuerschutzsteuer
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Versicherungssteuer


Steuertermine für September

Datum Steuern
10.9. (13.9.) Einkommensteuer (III/2009)
Kapitalertragsteuer
Körperschaftsteuer (III/2009)
Lohn- und Kirchensteuer
Steuerabzug nach § 48a EStG
Umsatzsteuervoranmeldung für Monatszahler
Umsatzsteuer für Monatszahler mit
Dauerfristverlängerung für 7/2009
Vergnügungssteuer
Getränkesteuer
15.9. (18.9.) Feuerschutzsteuer
Versicherungssteuer
30.9. Ende der allg. Fristverlängerung für die Steuererklärung 2009


Steuertermine für Oktober

Datum Steuern
12.10. (15.10.) Kapitalertragsteuer
Lohn- und Kirchensteuer
Steuerabzug nach § 48a EStG
Umsatzsteuer für Monatszahler und ¼ Jahres-Zahler
Umsatzsteuer für Monatszahler mit
Dauerfristverlängerung für 8/2009
Vergnügungssteuer
Getränkesteuer
15.10. (18.10.) Feuerschutzsteuer
Versicherungssteuer
Hundesteuer


Steuertermine für November

Datum Steuern
10.11. (13.11.) KapitalertragsteuerLohn- und Kirchensteuer
Steuerabzug nach § 48a EStG
Umsatzsteuer für Monatszahler
Umsatzsteuer für Monatszahler und ¼ Jahres-Zahler mit
Dauerfristverlängerung für 9/2009 bzw. III/2009
Vergnügungssteuer
Getränkesteuer
16.11. (19.11.) Feuerschutzsteuer
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Versicherungssteuer
1.12. Letzter Termin für Änderungen auf der Lohnsteuerkarte 2009


Steuertermine für Dezember

Datum Steuern
10.12. (13.12.) Einkommensteuer (IV/2008)
Kapitalertragsteuer
Körperschaftsteuer
Lohn- und Kirchensteuer
Steuerabzug nach § 48a EStG
Umsatzsteuer für Monatszahler
Umsatzsteuer für Monatszahler mit
Dauerfristverlängerung für 10/2008
Vergnügungssteuer
Getränkesteuer
15.12. (18.12.) Feuerschutzsteuer
Versicherungssteuer
31.12. Letzter Antragstermin für Spar- und Wohnungsbauprämien


Hinweise:
  • Durch regionale Feiertage können sich Abweichungen ergeben.
  • Eine Zahlung nach dem Fälligkeitstermin, aber noch innerhalb der Zahlungs-Schonfrist ist keine fristgemäße Zahlung. Sie ist pflichtwidrig, bleibt aber sanktionslos. Wenn jedoch die Zahlungs-Schonfrist einmal versehentlich überschritten wird, z.B. durch einen Fehler der Bank, setzt das Finanzamt Säumniszuschläge fest, ohne dass ein Erlass in Betracht kommt. Denn wer seine Steuern laufend unter Ausnutzung der Schonfrist zahlt, ist kein pünktlicher Steuerzahler und gilt nicht als erlasswürdig. Wird ein Steuertermin nicht eingehalten, so erhöht sich der zu zahlende Betrag um einen Säumniszuschlag. Der Zuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrages.
  • Diese Zahlungs-Schonfrist darf nicht mit der Abgabe-Schonfrist für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen verwechselt werden. Die Abgabe-Schonfrist ist seit 2004 komplett entfallen (vgl. BMF-Schreiben vom 1.4.2003, IV D 2 - S 0323 - 8/03 = SIS 03 19 18). Deshalb droht bereits einen Tag nach dem Ende der Abgabefrist ein Verspätungszuschlag.
  • Für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen wurde die Schonfrist ab 1.1.2004 abgeschafft. Die für alle Steuern geltende Zahlungsschonfrist in § 240 Abs. 3 S. 1 Abgabenordnung bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung oder Einzahlung auf das Konto des Finanzamts wurde von fünf auf drei Tage verkürzt. Innerhalb der Schonfrist wird von der Erhebung eines Säumniszuschlages grundsätzlich abgesehen. Das gilt jedoch nicht bei Bar- oder Scheckzahlung. D.h., eine Bar- oder Scheckzahlung muss spätestens am Fälligkeitstag erfolgen. Die Finanzämter setzen aber ausnahmsweise dann keinen Säumniszuschlag fest, wenn ein Scheck der Anmeldung beigefügt wird oder wenn die Steuer innerhalb von fünf Tagen nach Abgabe der Anmeldung durch Überweisung dem Finanzamt gutgeschrieben wird.
Drucken
Empfehlen
Newsletter
 

Mein banktip

Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:



Forumeinträge zu: Steuerkalender: Kapitalertragsteuer



 
 
VorlagenOb Anträge für Ämter und Behörden oder Muster für Vertragstexte - banktip.de stellt Ihnen Vorlagen zum Download bereit.
Vorlagen
Depotkonten

Wer an der Börse investieren will, braucht ein Aktiendepot. Unser Vergleichsrechner kennt die günstigsten Depots.

weiter