Steuerkalender: Wissenswertes zum Steuerabzug nach § 48a EStG
Abzugsbeträge bei Empfang von Bauleistungen. Steuerpflichtige sind Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
Bei Gegenleistungen für den Empfang einer Bauleistung ist eine Abzugssteuer vom Leistungsempfänger einzubehalten und abzuführen. Dies gilt insbesondere nur dann nicht, wenn der Leistungsempfänger die Bauleistung für den außerunternehmerischen Bereich bezieht, eine Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Bagatellgrenzen nicht überschritten sind. Diese liegen bei
1.)
15.000 Euro, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes ausführt,
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Erstaunen habe ich gelesen, dass nach Ihrer Definition die 20%ige Kapitalertragsteuer von nur der Hälfte der Gewinnanteile berechnet wird, dies ist schlichtweg falsch! Nach dem Halbeinkünfteverfahren wird die 20%ige KeSt von der vollen Summe der Bruttodividende abgezogen, die Halbierung der steuerpflichtigen Erträge erfolgt erst auf der Ebene der persönlichen Einkommensteuererklärung des Anlegers! Mit freundlichen Grüßen S. Chille ...antworten
 
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