Kontakt
|
Presse
|
Blog
Kredit
Geldanlage
Konten & Karten
Steuern
Gehaltsrechner
Hartzrechner
Erbschaft
Schenkung
Kfz-Steuer
Steuererklärung
Steuern sparen
Steuer-TV
Steuerreform
Steuerformulare
Steuerrecht
Steuerlexikon
Bauen & Wohnen
Versicherungen
Altersvorsorge
Service
Geschäftskunden
Mein Banktip
Benutzername:
Kennwort:
neu registrieren
Suche
Top Bereiche
Ratenkredit
Tagesgeld
Festgeld
Girokonto
Kreditkarte
Steuern sparen
Gehaltsrechner
Baufinanzierung
Versicherungen
Währungsrechner
Banken
Steuern
Steuerrecht: Wichtige Steuergesetze
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Inhalt:
Erster Teil: Steuerpflicht
Zweiter Teil: Einkommen
Dritter Teil: Tarif, Besteuerung bei ausländischen Einkunftsteilen
Vierter Teil: Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen und Entstehung und Veranlagung
Fünfter Teil: Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
Sechster Teil: Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren
In. § 1 KStG ist die Steuerpflicht festgesetzt:
"(1) Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:
1. Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung);
2. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften;
3. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit;
4. sonstige juristische Personen des privaten Rechts;
5. nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts;
6. Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
(2) Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte.
(3) Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden."
In § 23 KStG ist der Steuersatz festgeschrieben:
"(1) Die Körperschaftsteuer beträgt 25 vom Hundert des zu versteuernden Einkommens.
(2) Wird die Einkommensteuer auf Grund der Ermächtigung des § 51 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes herabgesetzt oder erhöht, so ermäßigt oder erhöht sich die Körperschaftsteuer entsprechend."
zurück zu Steuergesetze im Überblick
Tags
Steuer Finanzamt
,
Bilanz Unternehmen
,
PC online-Banking
,
Finanzamt Kontakt
,
Unternehmen Finanzen
,
Lohn Arbeitnehmer
,
Gehalt Job
,
Arbeitslosengeld II beantragen
,
Einkommen Arbeitnehmer
,
Autofahrer Kfz
,
Steuererklärung machen
,
Einkommensteuer Anlage
,
Einkommensteuer Erklärung
,
Steuerlich absetzen
,
Werbungskosten
,
Altersvorsorge wie hoch die Kosten
,
Steuerformulare
,
Elster Steuern
,
Auto fahren
,
Elterngeld Kind
,
Arbeitszimmer absetzen
,
Umsatzsteuer Deutschland
,
Mehrwertsteuer Konsum
,
Umsatzsteuer Voranmeldung
,
Selbstständige Arbeit
,
Freiberufler freelance
zurück
weiter
Drucken
Newsletter
Beitrag als E-Mail versenden
Ihre E-Mail-Adresse*:
Ihr Vorname/Name (optional):
E-Mail-Adresse des Empfängers*:
Sicherheitscode
Nachricht:
*Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet.
Sie möchten den Autor dieses Beitrages etwas fragen oder ihm etwas mitteilen?
Ihr Name (optional):
Ihre Emailadresse (optional):
Ihre Frage oder Hinweis:
Sie haben einen Fehler entdeckt?
Ihr Name (optional):
Ihre Emailadresse (optional):
Fehlerbeschreibung:
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Kopieren Sie den folgenden Code um diesen Beitrag auf Ihrer Seite zu verlinken:
<a href="http://www.banktip.de/rubrik2/15839/11/koerperschaftsteuergesetz-kstg-.html"> Steuerrecht: Wichtige Steuergesetze </a>
Jetzt kostenlos anmelden:
Ihre Email-Adresse:
Newsletter wählen:
täglich
wöchentlich
Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren
Benutzername:
Kennwort:
 
Steuerformulare
Start frei für die Steuererklärung. Wer keine Zeit verlieren will, kann alle wichtigen Formulare gleich herunterladen und am PC ausfüllen.
Zu den Formularen
Tagesgeldrechner
Ein Tagesgeldkonto ist flexibel und darüber hinaus auch noch gut verzinst. Ihres auch? Vergleichen Sie die Anbieter mit dem Tagesgeldrechner.
Tagesgeldvergleich
Festgeldrechner
Wer sein Erspartes auf einem Festgeldkonto anlegen möchte, kann höhere Zinsen erwarten. Vergleichen Sie hier Angebote.
Termingeldrechner
Steuerbescheid
Wenn der Steuerbescheid nicht wie erwartet ausfällt: Wie legt man beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?
...weiter
Datenschutz
|
Impressum
|
Mediadaten
|
Kooperationen