Steuerliche Vorteile einer Ehe 

Steuerliche Vorteile einer Ehe

Steuerliche Vorteile einer EheEhepaare haben gegenüber unverheirateten Paaren bei der Steuer den Vorteil, dass sie wählen können, ob sie sich zusammen oder getrennt veranlagen lassen wollen. Im Normalfall ist die Zusammenveranlagung günstiger.

Bei diesem sogenannten Ehegatten-Splitting wird aus steuerlicher Sicht angenommen, dass beide Partner zu gleichen Teilen zum gemeinsamen Einkommen beigetragen haben. Das führt zu einer günstigeren Einstufung bei der progressiv ansteigenden Besteuerungskurve. Das gemeinsame Einkommen wird erst addiert und dann halbiert. Daher ist die gemeinsame Veranlagung besonders günstig, wenn die Einkommensunterschiede des Paares groß sind. Also vor allem dann, wenn einer von beiden gar keine Einkünfte hat.

 

Wichtig: Stellt das Ehepaar keinen Veranlagungsantrag, gilt automatisch die gemeinsame Veranlagung. 

Die getrennte Veranlagung

Eine getrennte Veranlagung kann auch zu steuerlichen Vorteilen führen. In diesem Fall geben beide Eheleute eine eigene Steuererklärung ab. Dies rechnet sich zum Beispiel, wenn nur bei einem Ehepartner Verluste entstanden sind. Außerdem, wenn ein besonderer Steuersatz Anwendung findet oder aber außerordentliche Einkünfte vorliegen.

Die Veranlagung seit 2013


Wichtig: Die getrennte Veranlagung wurde 2013 abgeschafft. Eheleute können nun nur noch zwischen vier statt sieben Veranlagungs-Varianten wählen. Diese bestehen aus Einzel- und Zusammenveranlagung. Die getrennte Veranlagung war eine Sonderform der Ehegattenveranlagung.

Die Einzelveranlagung seit 2013

Hier erfolgt die Besteuerung einzeln. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen werden dem Partner zugerechnet, der sie getragen hat. Auf Antrag kann die Hälfte jedoch dem anderen Partner zugerechnet werden.

Tipp: Es lohnt sich jedes Jahr aufs Neue, genau zu prüfen, welche Veranlagung für das Ehepaar steuerlich günstiger ist. Die Steuerklasse für das kommende Jahr muss bis zum 30. November gewechselt werden.

 

 

 

Erben und Schenken in der Ehe

Auch bezüglich der Erbschafts- und Schenkungssteuer ergeben sich für Eheleute Vorteile. So sind Erbschaften und Schenkungen von einem Ehegatten an den anderen besonders begünstigt. Auch haben Ehegatten den mit Abstand höchsten persönlichen Freibetrag. 

Die besondere Veranlagung

Nicht immer führt eine Eheschließung zu einer steuerlichen Entlastung. Wer zum Beispiel vor der Hochzeit berufstätiger Alleinerziehender war und den sogenannten Haushaltsfreibetrag erhalten hat, erhält diesen Vorteil in der Ehe nicht mehr. In dem ersten Ehejahr gibt es jedoch eine Ausnahme mit der besonderen Veranlagung. Die besondere Veranlagung bedeutet, dass in diesem Jahr das Einkommen für jeden Ehegatten einzeln zu ermitteln ist. Je nach persönlichen Umständen kann sich dieses bei frisch Verheirateten lohnen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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