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Inhaltsverzeichnis
1. Kosten für die Erstausbildung
2. Kosten für ein berufsbegleitendes Studium
3. Promotionskosten
4. Keine Sofortabschreibung für Monitor, Drucker und Scanner
5. Häusliches Arbeitszimmer
6. Arbeitgebermietvertrag für das Arbeitszimmer
Steuertipps: Werbungskosten
Steuertipps: Werbungskosten
Promotionskosten
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, Kosten für eine Promotion steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen. Ebenso wie Aufwendungen für eine berufliche Qualifikation in Form eines Universitätsstudiums zu Werbungskosten führen können, trifft dies auch auf Kosten für eine Promotion zu (Urteil vom 04.11.2003; Az.: VI R 96/01).
Voraussetzung ist aber, dass die Kosten beruflich veranlasst sind und dass ein Doktortitel für das berufliche Fortkommen von erheblicher Bedeutung ist, sein Erwerb teilweise sogar unabdingbar ist und das Promotionsvorhaben auf das Erzielen steuerpflichtiger Einnahmen gerichtet ist.
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