Häusliches Arbeitszimmer 


Steuertipps: Werbungskosten

Die steuerliche Anerkennung des Arbeitszimmers ist oft schwierig

Beim häuslichen Arbeitszimmer dreht sich vieles um das Thema der gemischten Aufwendungen. Wird ein Arbeitszimmer sowohl beruflich als auch als auch privat genutzt, müssten die darauf gemachten Aufwendungen eigentlich in privat veranlasste und geschäftlich veranlasste Aufwendungen aufgeteilt werden. Da ein Arbeitszimmer meist aus einem Raum besteht, ist eine derartige Aufteilung nicht einwandfrei möglich. Aus diesem Grund lässt das Finanzamt bei einer gemischten Nutzung des Zimmers keinen Abzug zu. Es rechnet alle Aufwendungen für das Zimmer zu den nicht abziehbaren Aufwendungen der privaten Lebensführung, die in § 12 EStG geregelt sind.

Es muss geklärt werden, ob es sich um ein "häusliches" Arbeitszimmer handelt, oder ob in diesem Raum der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt. Ist Letzteres der Fall, gibt es beim Abzug der entstandenen Kosten keine Beschränkungen oder Probleme. Liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor, lässt der Staat nur noch in folgenden Fällen einen Abzug zu:

Der Schwerpunkt der Tätigkeit muss im häuslichen Arbeitszimmer liegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn am Ort der normalen beruflichen Tätigkeit kein oder nur ein eingeschränkter Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Versuchen Sie, wenn Sie z.B. als Vertriebsleiter o.ä. tätig sind, die Termine Ihrer Mitarbeiter von zu Hause aus zu koordinieren.
Eine private Mitbenutzung des häuslichen Arbeitszimmers muss ausgeschlossen sein. Begehen Sie nicht den Fehler, z.B. ein Gästebett in diesem Zimmer aufzustellen, denn dies kann ein Finanzbeamter ohne Ankündigung nachprüfen. Wird ihm der Zutritt zum Zimmer verweigert, dann geht das Finanzamt von einer privaten Mitbenutzung aus und erkennt Kosten für das Zimmer nicht an.
Bei dem Zimmer darf es sich nicht um ein Durchgangszimmer oder um eine Empore handeln.
Die Wohnung muss groß genug sein, um der Familie ausreichend Wohnraum zu belassen. Aus der Größe der Wohnung und dem Wohnraum der Familie muss sich erkennen lassen, dass es sich um ein Arbeitszimmer handelt, das keiner privaten Nutzung zugänglich ist. So werden Sie als Ehepaar mit einem Kind bei einer Dreizimmerwohnung kaum ein häusliches Arbeitszimmer, das keiner privaten Nutzung zugänglich ist, glaubhaft absetzen können.


Die pauschale Abzugsbeschränkung liegt in diesem Fall bei 1250 Euro.
Einrichtungsgegenstände oder Computer sind gesondert absetzbar. Die Aufwendungen dafür unterliegen nicht der Kostendeckelung für das häusliche Arbeitszimmer in Höhe von 1250 Euro.

Tipp: Viel Ärger um den beschränkten Abzug der Arbeitszimmerkosten kann verhindert werden, wenn Sie auf die verfängliche Bezeichnung "häusliches Arbeitszimmer" verzichten. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt ein häusliches Arbeitszimmer nur dann vor, wenn es sich um einen Raum im häuslichen Privatbereich handelt, der büromäßig eingerichtet ist und auch so genutzt wird. Nennen Sie das Zimmer jedoch Werkstatt, Praxis oder Studio, können Sie alle auf dieses Zimmer anfallende Kosten ohne Einschränkungen geltend machen.

Ein weiterer Tipp ist, das Arbeitszimmer aus den eigenen vier Wänden raus zu verlegen. Dabei genügt es aber wiederum nicht, das Zimmer in den Keller oder einen separaten Anbau zu verlegen. Etwas anderes ergibt sich, wenn der Anbau über einen separaten Eingang verfügt, der nicht vom Garten her zu betreten ist, sondern direkt von der Straße. Ein Verlegen in den Keller führt jedoch nur dann zu einer Geltendmachung aller entstandenen Kosten, wenn es sich nicht um einen zur Mietwohnung gehörenden Kelleraum handelt, sondern ein solcher extra für diesen Zweck angemietet wird.

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen