Steuertipps: Werbungskosten



Steuertipps: Werbungskosten

Kosten für die Erstausbildung

Nach neuester Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können nun auch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als vorab entstandene Werbungskosten geltend gemacht werden. (BFH, VI R 33/01, vom 27.05.2003). Dies jedoch nur, wenn die Kosten in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit standen.

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