Steuertipps Lohn und Gehalt Übersicht



Steuertipps: Lohn und Gehalt

Abfindungen

Wurde ein Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst oder die Auflösung gerichtlich ausgesprochen, waren vereinbarte Abfindungen bislang steuerfrei. Ab 2006 unterliegen auch Abfindungen der Steuerpflicht. Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1.Januar 2006 gilt eine Übergangsregelung, die die Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit zulässt. Hierfür muss die Abfindung im Jahr 2005 vereinbart bzw. eine diesbezügliche Klage noch 2005 anhängig gemacht worden und die Auszahlung bis zum 31. Dezember 2007 erfolgt sein.

Diejenigen, auf die diese Voraussetzungen zutreffen, sollten die Höhe der Freibeträge beachten. Abfindung sind auch im Rahmen der Übergangsregelung nur dann steuerfrei, wenn sie folgende Beträge nicht übersteigen:

7200 EUR, wobei Alter und Betriebszugehörigkeit keine Rolle spielen;
9000 EUR, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Jahre im Betrieb beschäftigt waren;
11000 EUR, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 20 Jahre im Betrieb beschäftigt waren.


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