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Inhaltsverzeichnis
1. "Telekommunikations-Leihe" vom Arbeitgeber
2. Warengutscheine
3. Rabattfreibeträge
4. Zuschuss zum Essensgeld
5. Arbeitgeberdarlehen
6. Kindergartenzuschuss
7. Bahncard
8. Bewirtung durch den Arbeitgeber
9. Geschenke
10. Abfindungen
Steuertipps Lohn und Gehalt Übersicht
Steuertipps: Lohn und Gehalt
Warengutscheine
Anstelle oder neben einer Lohnerhöhung ist es ratsam, sich von seinem Arbeitgeber (Waren)Gutscheine aushändigen zu lassen. Unter der Voraussetzung, dass darauf kein anrechenbarer (Höchst)Betrag angegeben ist, sondern nur eine Mengenangabe, gelten diese als Sachbezug. Ein solcher bleibt lohnsteuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Sachbezüge 44 EUR (bis Ende 2003: 50 EUR) je Arbeitnehmer im Kalendermonat nicht übersteigen.
Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat. Darunter fallen z.B. verbilligte Überlassung einer Wohnung, kostenloses Telefonieren oder kostenlose Dienstleistungen.
Tipp
: Der Betrag von 44 EUR (50 EUR) ist eine Freigrenze. Liegt der monatliche Wert der Sachbezüge über dieser Grenze, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
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