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Inhaltsverzeichnis
1. "Telekommunikations-Leihe" vom Arbeitgeber
2. Warengutscheine
3. Rabattfreibeträge
4. Zuschuss zum Essensgeld
5. Arbeitgeberdarlehen
6. Kindergartenzuschuss
7. Bahncard
8. Bewirtung durch den Arbeitgeber
9. Geschenke
10. Abfindungen
Steuertipps Lohn und Gehalt Übersicht
Steuertipps: Lohn und Gehalt
Rabattfreibeträge
Schöpfen Sie den Rabattfreibetrag voll aus. Dieser liegt momentan bei 1.080 EUR (bis Ende 2003: 1.224 EUR). Rabattfreibeträge sind Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält. Um diesen Freibetrag auszuschöpfen, kann man sich vom Arbeitgeber Warengutscheine aushändigen lassen, die bei ihm dann wieder eingelöst werden können. Hierbei muss es sich um Waren oder Dienstleistungen handeln, die der Arbeitgeber am Markt anbietet. Der vom Finanzamt berechnete Warenwert ist dabei der um vier Prozent geminderte Endpreis, zu dem der Arbeitgeber die Ware an den Kunden abgibt.
Tipp
: Standen Sie als Arbeitnehmer im Kalenderjahr nacheinander oder Nebeneinander in mehreren Dienstverhältnissen, kann der Freibetrag für jedes einzelne dieser Dienstverhältnisse beansprucht werden.
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