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Inhaltsverzeichnis
1. "Telekommunikations-Leihe" vom Arbeitgeber
2. Warengutscheine
3. Rabattfreibeträge
4. Zuschuss zum Essensgeld
5. Arbeitgeberdarlehen
6. Kindergartenzuschuss
7. Bahncard
8. Bewirtung durch den Arbeitgeber
9. Geschenke
10. Abfindungen
Steuertipps Lohn und Gehalt Übersicht
Steuertipps: Lohn und Gehalt
Zuschuss zum Essensgeld
Gewährt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer in irgend einer Form einen Zuschuss zur arbeitstäglichen Verpflegung, gilt dieser Zuschuss grundsätzlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Beteiligt sich jedoch der Arbeitnehmer an den Verpflegungsleistungen mit den jedes Jahr neu festgelegten amtlichen Sachbezugswerten, so ist der Essenszuschuss für beide Seiten steuer- und sozialabgabenfrei. Für das Jahr 2005 gelten folgende Sachbezugswerte:
Für ein Frühstück: 1,46 €
Für ein Mittagessen: 2,61 €
Für ein Abendessen: 2,61 €
Der Zuschuss des Arbeitgebers besteht meistens im Betrieb oder der finanziellen Unterstützung einer Kantine. Der Arbeitgeber kann aber auch Essensgutschein oder Restaurantschecks an seine Angestellten verteilen. Unter den Voraussetzungen, dass tatsächlich eine Mahlzeit abgegeben wird, können die Schecks den Sachbezugswert sogar um maximal 3,10 € überschreiten. Frühstücksschecks dürften dann 4,56 €, die für das Mittag- und Abendessen 5,71 € Wert sein, ohne dass dafür Abgaben zu zahlen sind. Steuerfrei dürfen die Schecks allerdings nicht an Arbeitnehmer verteilt werden, die eine Dienstreise ausführen oder einer Einsatzwechsel- bzw. Fahrtätigkeit nachgehen.
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